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Tagesfamilien

Meldepflicht für Betreuungspersonen von Tageskindern im Bezirk Muri

Im Kanton Aargau ist seit Januar 2016 das Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) in Kraft. Es regelt den Umgang mit der familienergänzenden Kinderbetreuung. 

Im Kanton Aargau liegt die Aufsicht über die Tagesfamilien – im Sinne der Pflegekinderverordnung (PAVO) des Bundes – sind Betreuungspersonen, die regelmässig gegen Entgelt Kinder im eigenen Haushalt betreuen (Art.12) - bei den Gemeinden. Die Betreuungspersonen in Tagesfamilien betreuen Kinder auf privater Basis oder als Mitarbeitende einer Tagesfamilienorganisation. 

Ist Ihr Betreuungsangebot meldepflichtig?

  • Meldepflichtig ist, wer regelmässig und gegen Entgelt Kinderbetreuung anbietet;
  • wenn die Betreuung unbefristet, bzw. länger als drei Monate stattfindet;
  • wenn die Betreuung mehr als 10 Stunden pro Woche umfasst.
  • Die Meldepflicht gilt auch für Verwandte und Bekannte, die Tageskinder gegen Entgelt betreuen.  
  • Die Meldepflicht gilt für die Betreuung von Kindern unter 12 Jahren.

Ein meldepflichtiges Betreuungsangebot ist mit folgendem Formular Meldeformular für Tagesfamilien.pdf der Gemeinde zu melden.