Drittmeldepflicht
Sind Sie Vermieter von Wohnräumen in Muri?
Nach Kantonaler Gesetzgebung (RMG § 10 Abs. 1) sind Vermieter und Logisgeber verpflichtet, den Zu- und Wegzug von Mietern bzw. Logisnehmern den Einwohnerdiensten zu melden. Im Hinblick auf diese gesetzlichen Bestimmungen sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns den Zu- und Wegzug rechtzeitig online über drittmeldung.ch , per E-Mail, oder per Post mit folgendem Formular [pdf] melden.
Weitere Informationen:
Mieterwechsel melden (Drittmeldepflicht)