Einbürgerung (ordentlich)
Im Kanton Aargau müssen folgende Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern erfüllt sein:
- Niederlassungsbewilligung (C)
- 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz (Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählt doppelt)
- 5 Jahre Aufenthalt im Kanton Aargau
- 3 Jahre ununterbrochen am Wohnort (im Zeitpunkt der Gesuchstellung)
Das Antragsformular zur ordentlichen Einbürgerung erhalten Sie bei der Gemeindekanzlei. Im Merkblatt zum ordentlichen Einbürgerungsverfahren sehen Sie detailierte Informationen.
Die wichtigsten Informationen und Unterlagen zu diesem Thema:
Einbürgerung Kanton Aargau
Ordentliche Einbürgerung (Bund)
Staatsbürgerlicher Test:
Der Test kann hier eingesehen und geübt werden. Auf der Website finden Sie ein PDF-Symbol, worauf sich ein Dokument mit allen möglichen Fragen und den richtigen Antworten öffnet.
Weitere Informationen zum Einbürgerungsverfahren:
- Echo (Heks), Information der Schweiz
- Der Bund kurz erklärt, Informationsdienste der Bundeskanzlei (in Papierform oder als App "CH Info")
- Kanton Aargau kurz erklärt: Jährlich erscheinende Broschüre des Kantons Aargau, die zum Ziel hat, auf einfache, übersichtliche und verständliche Art den Kanton und seine Institutionen vorzustellen
- Die nationale Einstiegseite der Schweiz www.ch.ch. Es ist die elektronische Visitenkarte der offiziellen Schweiz und der zentrale Eingang zu Online-Informationen von Bund, Kantonen und Gemeinden
- App "Die Schweiz verstehen" für iOS und Android basierend auf dem Buch "Der kleine Schweizermacher, Alles Wichtige über unser Land", Andreas Blaser, Urs Kernen und Daniel Moser-Léchot, hep verlag, 3. Auflage, 2021 (auch als E-Book erhältlich), enthält die Erklärung sämtlicher Begriffe des Buch-Glossars sowie Originalfragen des staatsbürgerlichen Tests.