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Steuern - Termine

Januar / Februar

Die Steuererklärungsformulare werden verschickt.

Sie erhalten die provisorische Steuerrechnung für das aktuelle Jahr (Kantons- und Gemeindesteuern).

März

Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige haben ihre Steuererklärung bis 31. März des aktuellen Jahres einzureichen.

Juni

Selbständigerwerbende oder Inhaber einer Familienaktiengesellschaft haben ihre Steuererklärung bis 30. Juni des aktuellen Jahres einzureichen.

Laufend

Sie erhalten die Veranlagung und die definitive Steuerrechnung des Veranlagungsjahres (Kantons- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer). Sie haben allfällige Mehrbeträge gegenüber der provisorischen Rechnung innerhalb der auf der Rechnung aufgeführten Zahlungsfrist zu begleichen.

Sie erhalten die Rückerstattung der Verrechnungssteuer für Fälligkeiten des Veranlagungsjahres.

Bei der provisorischen Steuerrechnung des aktuellen Jahres werden allfällige Anpassungen vorgenommen.

Dienstleistung:

Mail Steueramt
steuern@merenschwand.ch