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Vormundschaftswesen

Am 1. Januar 2013 ist das revidierte Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) in Kraft getreten. Dieses ersetzt das bisherige Vormundschaftsrecht. Wichtige Anliegen der Gesetzesrevision sind die Erhöhung des Selbstbestimmungsrechts mit den Instrumenten des Vorsorgeauftrags und der Patientenverfügung sowie der Einbezug nahestehender Personen im Erwachsenenschutzrecht.

Mit dem neuen Recht wurden die Kantone zur Schaffung professioneller und interdisziplinär zusammengesetzter Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden verpflichtet. Der Kanton Aargau hat diese Aufgabe den neu geschaffenen Familiengerichten übertragen, die den Bezirksgerichten angegliedert sind. Sie haben die Gemeinderäte als "Vormundschaftsbehörde" abgelöst.

Mit der Führung der Massnahmen nach dem neuen KESR wird nebst privaten Mandatsträgern der Kindes- und Erwachsenenschutzdienst (KESD) in Muri beauftragt.

Kontakt

Familiengericht Muri
Seetalstrasse 8
5630 Muri
Tel. 056 675 85 55

Links:

Bezirksgericht Muri

Kindes- und Erwachsenenschutzdienst Bezirk Muri