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Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach Art. 13 ZGB. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit.

Das Zeugnis kann beim zuständigen Familiengericht der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde bestellt werden.

Familiengericht Muri

Seetalstrasse 8
5630 Muri
Tel. 056 675 85 55