Identitätskarte / Reisepass
Identitätskarte
Die Identitätskarte können Sie persönlich bei den Einwohnerdiensten bestellen; eine Stellvertretung ist nicht möglich.
Bei Ihrem Besuch erstellen wir ein Antragsformular, welches durch Sie persönlich unterzeichnet werden muss. Die neue Identitätskarte wird Ihnen ungefähr 10 Tage später mit eingeschriebener Post zugestellt.
Mitzubringen sind:
- alte Identitätskarte (sofern vorhanden, sonst Verlustanzeige der Polizei und einen anderen Ausweis wie Reisepass, Führerschein usw.)
- neues Passfoto (auch für Kinder ab Geburt notwendig) - siehe Richtlinien
- Kinder und Jugendliche (bis zum 18. Geburtstag) müssen gemeinsam mit einem Elternteil am Schalter erscheinen; Bevormundete benötigen die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
Identitätskarte
| Gebühr | Gültigkeit | |
| Erwachsene: | CHF 70.00 | 10 Jahre |
| Minderjährige: | CHF 35.00 | 5 Jahre |
Die Gebühren sind direkt am Schalter zu bezahlen.
Vorgehen bei Verlust der Identitätskarte
Der Verlust eines Ausweises muss sofort nach Feststellung bei der örtlichen Polizei des Aufenthaltsortes angezeigt werden. Mit der Verlustmeldung kann bei der Einwohnerkontrolle ein neuer Ausweis beantragt werden.
Ausweise, deren Verlust einmal gemeldet ist, werden für ungültig erklärt und dürfen nicht mehr weiterverwendet werden. Wird ein als verloren gemeldeter Ausweis wieder gefunden, muss er einer für die Ausstellung von Ausweisen zuständigen Behörde abgegeben werden.
Pass / Kombiangebot (Pass und Identitätskarte)
Einen Reisepass bzw. das Kombiangebot (Pass und Identitätskarte) müssen Sie direkt beim Ausweiszentrum Aargau bestellen. Es muss vorgängig ein Termin vereinbart werden (Ausweiszentrum Aargau oder Tel. 062 835 19 28).
Bei der persönlichen Vorsprache ist der zu ersetzende Ausweis (Pass/Identitätskarte) vorzulegen. Der Verlust eines Ausweises ist bei einer schweizerischen Polizeistelle zu melden (Verlustanzeige muss bei der persönlichen Vorsprache vorgelegt werden). Minderjährige und Bevormundete sind durch die gesetzliche Vertretung zu begleiten.
Weitere Informationen finden Sie unter www.schweizerpass.ch und unter https://www.ag.ch/de/verwaltung/dvi/ausweiszentrum.
Pass
| Gebühr | Gültigkeit | |
| Erwachsene: | Fr. 145.00 | 10 Jahre |
| Minderjährige: | Fr. 65.00 | 5 Jahre |
Kombiangebot (Pass und Identitätskarte)
| Gebühr | Gültigkeit | |
| Erwachsene: | Fr. 158.00 | 10 Jahre |
| Minderjährige: | Fr. 78.00 | 5 Jahre |
Die Frist für die Zustellung des Ausweises beträgt maximal 10 Arbeitstage ab Genehmigung des Antrages durch die zuständige Behörde. Der Ausweis wird direkt von der Produktionsstelle mit eingeschriebener Post an die vereinbarte Adresse zugestellt.
Provisorischer Pass
In dringenden Situationen, namentlich, wenn
- die Frist von 10 Arbeitstagen für die Erlangung eines ordentlichen Passes nicht mehr ausreicht,
- Sie einen gültigen Ausweis nicht vorlegen können (z. B. weil er Ihnen unmittelbar vor der Abreise abhandengekommen ist),
- ein gültiger Ausweis den Anforderungen des Ziellandes nicht genügt,
kann Ihnen die zuständige ausstellende Behörde (Ausweiszentrum Aargau) mit der Ausstellung eines provisorischen Passes helfen. Ein solcher wird für die Dauer Ihres geplanten Auslandaufenthaltes, allenfalls für die vom Einreiseland geforderte Dauer, jedoch für maximal 12 Monate ausgestellt.
Die Notpassstellen in den Flughäfen Zürich-Kloten, Genève-Cointrin, Basel-Mülhausen und Lugano-Agno können in einem begründeten Notfall einen provisorischen Pass ausstellen, wenn sich die beantragende Person ausweisen kann, Schweizer Bürgerrecht, persönliche Daten und Identität festgestellt werden können und kein Hinderungsgrund für die Ausstellung eines Ausweises vorliegt.
Weitere Informationen zum provisorischen Pass finden Sie bei Ausweiszentrum Aarau.
Provisorischer Pass (Ausweiszentrum Aargau)
| Gebühr | Gültigkeit | |
| Erwachsene / Minderjährige | Fr. 100.00 | Dauer des geplanten Aufenthaltes,
max. 12 Monate |