Willkommen in Gemeinde Mühlau

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Anmeldung / Zuzug

Sie sind neu nach Mühlau zugezogen? Herzlich willkommen!

Ein Zuzug ist frühestens ein Monat vorher, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Zuzug persönlich am Schalter bei der Einwohnerkontrolle  zu melden. Die Abmeldung am alten Wohnort muss bereits erfolgt sein. 
Mit dem Online-Dienst eUmzug können Sie Ihre An-, Ab- oder Ummeldung in einem Schritt erledigen.

Folgende Unterlagen sind mitzunehmen bzw. einzureichen:

Schweizer Staatsangehörige

  • amtlicher Ausweis (Pass/Identitätskarte)
  • Heimatschein
  • Mietvertrag bzw. Wohnungsausweis, Untermietvertrag oder Bestätigung des Vermieters
  • Krankenkassennachweis (Police oder Krankenkassenkarte) 
  • Sorgerechtsnachweis (bei Kindern nicht verheirateter Eltern oder getrennter/geschiedener Eltern)
  • Familienbüchlein /-ausweis (bei Verheirateten mit Kindern)

Ausländische Staatsangehörige 

  • gültiger Reisepass oder Identitäskarte
  • Ausländerausweis (sofern vorhanden)
  • Mietvertrag bzw. Wohnungsausweis, Untermietvertrag oder Bestätigung des Vermieters
  • Krankenkassennachweis (Police oder Krankenkassenkarte) 
  • Zivilstandsnachweis (Eheschein, rechtskräftiges Scheidungsurteil, Todesschein Ehepartner)
  • Geburtsscheine der Kinder 
  • Sorgerechtsnachweis (bei Kindern nicht verheirateter Eltern oder getrennter/geschiedener Eltern)

Bei Zuzug aus einem anderen Kanton oder aus dem Ausland benötigen wir zusätzlich,  falls vorhanden:

  • Zusicherung oder Ermächtigung der Visumserteilung 
  • Arbeitsvertrag 

Einwohnerinnen und Einwohner können sich rund um die Uhr bequem online an-, ab- und ummelden.
Klicken Sie bitte dafür auf folgenden Link:
eUmzug 


Drittmeldepflicht Hauseigentümer
Als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer resp. Verwalterin oder Verwalter sind Sie verpflichtet, Umzüge von Mieter/innen und Untermieter/innen den Einwohnerdiensten zu melden (auch innerhalb einer Liegenschaft). Bussen wegen verspätetem Ummelden können an Wohnungsnehmer und -vermieter ausgesprochen werden.

Unter folgendem Link können Sie den Mieterwechsel online melden: www.drittmeldung.ch