Adressänderung / Umzug
Sind Sie innerhalb von Mühlau umgezogen?
Die Ummeldung ist innert 14 Tagen (seit Umzug) persönlich am Schalter bei der Einwohnerkontrolle oder online via eUmzug zu melden. Auch Umzüge im gleichen Gebäude sind zu melden.
Für die Ummeldung am Schalter nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Schweizer Staatsangehörige
- Pass oder Identitätskarte
- Meldebestätigung für Hauptwohnsitz
- Mietvertrag bzw. Wohnungsausweis, Untermietvertrag oder Bestätigung des Vermieters
Ausländische Staatsangehörige:
- Ausländerausweis
- Meldebestätigung für Hauptwohnsitz
- Mietvertrag bzw. Wohnungsausweis, Untermietvertrag oder Bestätigung des Vermieters
Einwohnerinnen und Einwohner können sich rund um die Uhr bequem online an-, ab- und ummelden. Weitere Informationen finden Sie unter www.eumzug.swiss
Klicken Sie bitte für die Adressänderung auf folgenden Link: eUmzug
Drittmeldepflicht Hauseigentümer
Als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer resp. Verwalterin oder Verwalter sind Sie verpflichtet, Umzüge von Mieter/innen und Untermieter/innen den Einwohnerdiensten zu melden (auch innerhalb einer Liegenschaft). Bussen wegen verspätetem Ummelden können an Wohnungsnehmer und -vermieter ausgesprochen werden.
Unter folgendem Link können Sie den Mieterwechsel online melden: www.drittmeldung.ch