Willkommen in Gemeinde Mühlau

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Adressauskünfte

Auskünfte über Personendaten dürfen nur im Rahmen des Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt werden.

Adressauskünfte werden nur auf schriftlichen Anfragen und gegen Vorlage eines Interessensnachweises (z.B. Gerichtsurkunde, Verlustschein des Betreibungsamtes, Vertrag mit gültiger Unterschrift usw.) erteilt. Weitere Angaben wie Geburtsdatum, Heimatort, Zivilstand, Zuzugs- oder Wegzugsort werden nur in begründeten Fällen bekannt gegeben. Die Anfrage kann via E-Mail erfolgen.

Adressauskünfte an Privatpersonen und private Unternehmen sind kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt CHF 20.00.

Es können keine telefonischen Auskünfte erteilt werden.