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Pestizidverbot auf befestigten Flächen

Als Pestizid gelten Substanzen, die unerwünschte Pflanzen oder Tiere töten oder vertreiben.

Pestizide sind auf Wegen, Plätzen, Stassen, Dächern, Terrassen und auf den ersten 50 cm des angrenzenden Grünstreifens verboten. Schutz von Trinkwasser und Gewässer Bei Regen gelangen die giftigen Substanzen ungebremst in Bäche, Seen und das Grundwasser. Sie gefährden damit das Trinkwasser und die Lebewesen im Gewässer. Der Einsatz ist gesetzlich verboten und strafbar. Mehr Toleranz für wilden Bewuchs Naturnahe, artenreiche Grünflächen, Gärten und Wege kennen weder Schädlinge noch Unkräuter. Das natürliche Gleichgewicht verhindert, dass einzelne Arten überhandnehmen und Schaden anrichten. Pestizide sind nicht nötig. Wilde Ecken bieten Lebensraum für Pflanzen und Tiere und verringern den Pflegeaufwand. (Beratungsangebote für Natur und Landschaft - Kanton Aargau).