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Waldbrandgefahr: Bedingtes Feuerverbot aufgehoben
Seit Mittwoch, 16. September 2026, 12.00 Uhr, gilt im Kanton Aargau die Waldbrandgefahrenstufe 3.
Aufgrund der Niederschläge der vergangenen Tage hat sich die Trockenheitssituation im Kanton Aargau entspannt. Die Waldbrandgefahrenstufe wurde deshalb von Stufe 4 auf Stufe 3 «erhebliche Gefahr» herabgesetzt. Das bisher geltende bedingte Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wurde per Mittwoch, 16. September 2026, 12.00 Uhr, aufgehoben.
Trotz der verbesserten Situation ist beim Umgang mit Feuer weiterhin grosse Vorsicht geboten:
- Brennende Raucherwaren niemals wegwerfen.
- Bei starkem Wind auf das Feuern verzichten.
- Bei offenem Feuer auf den Funkenflug achten.
- Mögliche Brandrisiken in der Umgebung berücksichtigen und geeignete Löschmittel bereithalten.
- Feuer nie unbeaufsichtigt lassen und vor dem Verlassen vollständig löschen.
- Bei Feuerwerk einen Mindestabstand von 200 Metern zum Wald einhalten.
Die Bevölkerung wird gebeten, die Hinweise des Kantons und das Merkblatt [pdf, 511 KB] zur Gefahrenstufe 3 zu beachten.