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Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot

Wegen der anhaltenden Hitze und Trockenheit ist der Boden sowohl in Wäldern als auch Fluren und Siedlungsgebieten extrem abgetrocknet. Das Risiko von Wald- und Flurbränden im ganzen Kantonsgebiet ist sehr gross und es gilt die Gefahrenstufe 5 von 5 (sehr grosse Gefahr). Der Kanton Aargau verhängt ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot ab dem 28. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf. Entsprechend ist das Feuern aller Art und das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art im gesamten Gebiet des Kanton Aargaus verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills. 

Merkblatt absolutes Feuerverbot [pdf, 698 KB]

Informationen zu der Gefahrenlage aller Regionen finden Sie unter waldbrandgefahr.ch