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Corona-Virus - Diverse Informationen der Gemeinde Mühlau
Dienstleistungen Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung will der Bevölkerung in dieser ausserordentlich schwierigen Situation mit ihren Dienstleistungen und als Anlaufstelle weiterhin zur Verfügung stehen. Zur Vermeidung von Infektionen und insbesondere zum Schutz der Mitarbeitenden bitten wir die Bevölkerung folgendes zu beachten:
- Wir bitten Sie, die Dienstleistungen der Verwaltung online zu beziehen und Auskünfte per E-Mail oder telefonisch einzuholen, um die persönlichen Kontakte mit den Mitarbeitenden der Verwaltung auf ein Minimum zu beschränken,
- Wir bitten Sie, Besprechungstermine auf der Verwaltung vorgängig per Telefon oder Mail zu vereinbaren,
- Beachten Sie unbedingt die Verhaltensregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
COVID-19 / Sportanlagen - neue Bestimmungen ab 06. Juni 2020
Die Sportanlagen dürfen gemäss Bundesratsbeschluss unter bestimmten Bedingungen nun wieder geöffnet werden. Der Gemeinderat hat aufgrund der Vorgaben von Bund und Kanton das geforderte Schutzkonzept für die Sportanlagen der Gemeinde Mühlau erstellt und in Kraft gesetzt. Es ist auf der Webseite der Gemeinde (Online-Schalter / Gemeindekanzlei) publiziert.
Mit den Lockerungen der Restriktionen und Empfehlungen des Bundes werden ab 06. Juni 2020, ebenfalls unter bestimmten Bedingungen, auch wieder sportliche Aktivitäten der Vereine möglich sein. Im Grundsatz bleibt die Zuständigkeit für die Einhaltung der Schutzkonzepte und -vorschriften für die Anlagen bei den Gemeinden und für die Aktivitäten bei den Vereinen. Die Sportvereine wurden bereits direkt orientiert.
Weitere Empfehlungen und Informationen im Zusammenhang mit den Massnahmen zur Bekämpfung des Corona - Virus können auf der Webseite unserer Gemeinde oder des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) www.bag.admin.ch/neues-coronavirus nachgeschaut werden.
Abfallentsorgung
Auf Empfehlung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) gelten in der Gemeinde Mühlau folgende Massnahmen betreffend Abfallentsorgung:
Kommunale Kehrichtsammlung
- Die kommunale Sammlung von Kehricht und Grüngut aus Privathaushalten wird weiterhin gewährleistet. Der Bevölkerung wird folgendes empfohlen:
- Im privaten Haushalt sollen Abfälle wie Masken, Taschentücher, Hygieneartikel und Papierhandtücher unmittelbar nach Gebrauch in Plastiksäcken gesammelt werden.
- Diese Plastiksäcke sollen ohne zusammenpressen verknotet und in Abfalleimern mit Deckel gesammelt werden. Die Abfalleimer sind mit dem Abfallsack der Gemeinde auszustatten.
- Die zugebundenen Abfallsäcke der Gemeinde sollen wie üblich als Hauskehricht entsorgt werden.
- In Haushalten, in denen erkrankte oder unter Quarantäne stehende Personen leben, soll zudem auf die Abfalltrennung verzichtet werden, das heisst auch die ansonsten separat gesammelten Abfälle wie PET-Getränkeflaschen, Aludosen, Altpapier et cetera sollen mit dem normalen Kehricht entsorgt werden, (ausschliessen von Infektionsgefahr). Ebenfalls sollen keine Abfälle in die Grüngutsammlung oder in den Kompost gegeben werden, sondern sie sind auch mit dem Kehricht zu entsorgen.
Sammelstelle
- Die öffentlich betreute sowie nicht betreuten Sammelstellen werden weiterhin betrieben.
- Die bekannten Verhaltensregeln, insbesondere die Abstandsregel, sind einzuhalten.
- Sammelstellen bitte nur aufsuchen, wenn es unbedingt notwendig ist. Nicht verderbliche und saubere Abfälle für die Separatsammlung sollen möglichst zuhause gelagert werden.
- Die Abfallverbrennung im Garten oder in Cheminées ist auch in der aktuellen Situation verboten.
Unentgeltliche Rechtsauskunft Bezirk Muri
Der Anwaltsverband des Kantons Aargau hat aufgrund der aktuellen Weisungen des Bundesrates zum Corona-Virus sämtliche Termine für die unentgeltliche Rechtsauskunft bis auf weiteres abgesagt. Im Moment ist er bestrebt, eine telefonische Auskunft zu installieren. Aktuelle Informationen, wie auch allfällige Termine und Telefonnummern, werden laufend auf der Website des Anwaltsverbandes https://www.anwaltsverband-ag.ch/ aufgeschaltet. Ratsuchende werden gebeten, sich dort entsprechend zu informieren.