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Identitätskarte und Schweizer Pass

Identitätskarte

Bitte melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle, damit ein Antragsformular ausgestellt und von Ihnen unterschrieben werden kann.

Dazu bringen sie folgende Unterlagen mit:

  • Identitätsnachweis
  • Ein aktuelles Passfoto (ab Geburt); siehe Richtlinien
  • Falls vorhanden, alte Identitätskarte

Identitätskarte

  Gebühr Gültigkeit
Erwachsene: Fr. 70.00 10 Jahre
Minderjährige: Fr. 35.00 5 Jahre

Die Gebühren sind direkt am Schalter zu bezahlen.

Sie erhalten die Identitätskarte in der Regel spätestens 14 Arbeitstage nach Antragsstellung.

Vorgehen bei Verlust der Identitätskarte

Der Verlust eines Ausweises muss sofort nach Feststellung bei der örtlichen Polizei des Aufenthaltsortes angezeigt werden. Mit der Verlustmeldung kann bei der Einwohnerkontrolle ein neuer Ausweis beantragt werden.

Ausweise, deren Verlust einmal gemeldet ist, werden für ungültig erklärt und dürfen nicht mehr weiterverwendet werden. Wird ein als verloren gemeldeter Ausweis wieder gefunden, muss er einer für die Ausstellung von Ausweisen zuständigen Behörde abgegeben werden.


Pass 10 (E-Pass) / Kombiangebot (Pass10 und Identitätskarte)

Der Pass10 bzw. das Kombiangebot (Pass10 und Identitätskarte) kann beim Ausweiszentrum in Aarau beantragt werden (via Internet oder telefonisch). Für die persönliche Vorsprache zur Erfassung der biometrischen Daten ist eine vorgängige Terminvereinbarung unerlässlich.

Die Beantragung und Terminreservation ist möglich unter

Tel. 062 835 19 28 oder www.ch-edoc-passantrag.admin.ch

Bei der persönlichen Vorsprache ist der zu ersetzende Ausweis (Pass/Identitiätskarte) vorzulegen. Der Verlust eines Ausweises ist bei einer schweizerischen Polizeistelle zu melden (Verlustanzeige muss bei der persönlichen Vorsprache vorgelegt werden). Minderjährige und Bevormundete sind durch die gesetzliche Vertretung zu begleiten. Anschliessend wird die Identität geprüft, die für die Ausstellung des neuen Ausweises notwendigen Daten erfasst und die Gebühr für den Ausweis einkassiert.

Pass 10

  Gebühr Gültigkeit
Erwachsene: Fr. 145.00 10 Jahre
Minderjährige: Fr. 65.00 5 Jahre

Kombiangebot (Pass10 und ID)

  Gebühr Gültigkeit
Erwachsene: Fr. 158.00 10 Jahre
Minderjährige: Fr. 78.00 5 Jahre

Die Frist für die Zustellung des Ausweises beträgt in der Regel 10 Arbeitstage ab Genehmigung des Antrages durch die zuständige Behörde. Der Ausweis wird direkt von der Produktionsstelle mit eingeschriebener Post an die vereinbarte Adresse zugestellt.


Provisorischer Pass

In dringenden Fällen kann beim Ausweiszentrum in Aarau ein provisorischer Pass beantragt werden. Dieser weist in der Regel eine Gültigkeit von einem Jahr auf, ist aber bei der Einreise in die Schweiz wieder abzugeben. Für die Reisen in gewisse Staaten gelten spezielle Einreisebestimmungen. Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden des Ziellandes (Botschaft/Konsulat).

In ganz dringenden Fällen kann auf dem Flughafen ein provisorischer Pass beantragt werden. Für die Beantragung eines provisorischen Passes sind die gleichen Unterlagen mitzubringen wie beim Passamt.

Provisorischer Pass

  Gebühr Gültigkeit
Erwachsene / Minderjährige Fr. 100.00 Dauer des geplanten Aufenthaltes,
max. 12 Monate

Zuständige Abteilung