Willkommen in Gemeinde Mühlau

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Hundekontrolle

Aufgrund verschiedener Anpassungen in der Schweizer Gesetzgebung (TSV 916.401, Art. 16-18) wurde ein Ersatz der bestehenden Hundedatenbank notwendig und von den Kantonen beschlossen. Im Rahmen einer Private-Public-Partnership betreibt die Identitas AG ab dem 1. Januar 2016 die neue Hundedatenbank AMICUS. Die Hundedaten und die Adressdaten der Hundehalter wurden per 31. Dezember 2015 von ANIS in AMICUS übernommen.

Hier finden Sie alle Informationen über AMICUS.

 

Anmeldung

Hunde im Alter ab 3 Monaten sind bei der Gemeinde anzumelden.  Bei der Anmeldung ist eine Kopie des Heimtierausweises (Impfbüchlein) abzugeben.

 

Hundetaxe

Die Hundetaxe wird jährlich im Mai mittels Rechnung erhoben.

Kosten: Fr. 120.00.

Der Kanton Aargau gestattet Steuererleichterungen oder -befreiungen für bestimmte Tiere (z.B. Blindenhunde, Rettungshunde).

Personen, welche die Hundetaxe entrichtet und die Hundehaltung zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober aufgegeben haben und dies fristgerecht (innert 10 Tagen) gemeldet haben, wird auf Antrag die Hälfte der Hundetaxe zurückerstattet.

Zuständige Abteilung