Willkommen in Gemeinde Mühlau

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Todesfall

Ist eine Person in einem Spital, einer Klinik oder einem Heim verstorben, erfolgt die Todesmeldung an das zuständige Zivilstandsamt direkt durch die Verwaltung des Spitals, der Klinik oder des Heims.

Ist eine Person zu Hause verstorben, ist zuerst ein Arzt zu benachrichtigen. Dieser muss den Tod bestätigen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen.

Die Angehörigen der/s in Mühlau wohnhaft gewesenen Verstorbenen werden gebeten, sich bei der Gemeindekanzlei zu melden. Mitzubringen sind die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (wenn zu Hause verstorben) sowie das Familienbüchlein (wenn vorhanden).

In Absprache mit den Angehörigen wird die Bestattungsart bestimmt (Kremation oder Erdbestattung). Gleichzeitig können weitere Fragen der Angehörigen besprochen werden. Die Termine für die Beisetzung und Abdankung sind mit dem Pfarramt Mühlau direkt festzulegen und anschliessend der Gemeindekanzlei zu melden, welche anschliessend die Graböffnung organisiert. Die Gemeinde veranlasst ausserdem:

  • wenn nicht bereits durch die Angehörigen angeordnet, Einsargung und Überführung der verstorbenen Person zum Friedhof;
  • die Anmeldung zur Kremation;
  • die Überführung der verstorbenen Person zum Krematorium;
  • die Rückführung der Urne zum Friedhof;
  • Alle Formalitäten mit dem Regionalen Zivilstandsamt.

 

Private Aufgaben

Anschliessend sind weitere, private Aufgaben zu erledigen, wie z. B.:

  • Druckauftrag für Leidzirkulare, Couverts adressieren
  • Aufgabe von Todesanzeigen in Zeitungen
  • Bestellung des Leidmahls
  • Benachrichtigung allfälliger Arbeitgeber, Versicherungen usw.

 

 

Zuständige Abteilung