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Leumundszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Dritten über Ihren Leumund ausweisen müssen, benötigen Sie ein Leumundszeugnis.

Das Dokument enthält nur Angaben zu:

  • Hauptwohnsitz
  • Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde der gesuchstellenden Person.

Der strafrechtliche und betreibungsrechtliche Leumund ist durch die entsprechenden Registerauszüge zu belegen.

Das Leumundszeugnis gibt keine Auskunft mehr über die Handlungsfähigkeit. Diese ist durch die Erwachsenenschutzbehörde (Familiengericht) zu bescheinigen.

Wir bitten Sie, das Leumundszeugnis vorgängig telefonisch oder via Online-Schalter zu bestellen. Da dieses zuerst noch vom Gemeinderat unterzeichnet werden muss, kann das Dokument nicht sofort nach Bestellung abgeholt werden.

Für weitere Auskünfte kontaktieren Sie bitte die Gemeindekanzlei.

Zuständige Abteilung