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Waldbrandgefahr: Bedingtes Feuerverbot gilt weiterhin

Im Kanton Aargau gilt die Waldbrandgefahrenstufe 4 von 5. Trotz der Niederschläge der vergangenen Tage bleibt das bedingte Feuerverbot bis auf Widerruf bestehen.

Die Niederschläge der vergangenen Tage haben die Trockenheit im Kanton Aargau leicht entschärft. Die Böden weisen wieder eine etwas höhere Feuchtigkeit auf, allerdings weiterhin auf tiefem Niveau. Aufgrund des verfrühten Laubfalls befindet sich zudem aussergewöhnlich viel trockenes Brandgut in den Wäldern.

Seit Donnerstag, 27. August 2026, 12.00 Uhr, gilt deshalb die Waldbrandgefahrenstufe 4 von 5 («grosse Gefahr»). Das bisherige absolute Feuerverbot wurde durch ein bedingtes Feuerverbot ersetzt.

Es gelten bis auf Widerruf folgende Einschränkungen:

  • Im Wald und in einem Abstand von weniger als 50 Metern zum Waldrand ist das Feuern jeglicher Art verboten. Ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills.
  • Im Siedlungsgebiet und im Offenland ist das Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Kohle-, Gas- und Elektrogrills dürfen verwendet werden.
  • Himmelslaternen sind im gesamten Kantonsgebiet verboten.
  • Brennende Raucherwaren dürfen keinesfalls weggeworfen werden.
  • Bei erlaubtem Feuer ist auf den Funkenflug zu achten. Bei Wind ist auf das Feuern zu verzichten. Geeignete Löschmittel sind bereitzuhalten.

Die Bevölkerung wird gebeten, weiterhin grosse Vorsicht walten zu lassen und die geltenden Vorgaben konsequent einzuhalten.

Weitere Einzelheiten können dem Merkblatt zur Gefahrenstufe 4 [pdf, 511 KB] des Kantons Aargau entnommen werden.