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Leinenpflicht für Hunde

Ab dem ersten April gilt im Wald wiederum die Leinenpflicht für Hunde.

Wir erinnern daran, dass Hunde im Wald und am Waldrand jeweils vom 01. April bis 31. Juli an der Leine zu führen sind. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.

Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht (Paragraf 21 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau; SAR 933.211).

Die Hundehalter werden aufgefordert, sich an diese Gesetzesbestimmung zu halten.