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Einwohnergemeindeversammlung Beschlüsse

Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 2. Juni 2026

Aufgrund von Art. 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 02. Juni 2026 veröffentlicht. Die Einwohnergemeinde fasste folgende Beschlüsse:

  1. Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 4. November 2025
  2. Genehmigung der Jahresrechnung 2025
  3. Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2025

4. a) Genehmigung der Kreditabrechnung: Krähenbühl Belag & Werkleitungen; Bruttoverpflichtungskredit über CHF 1'469'000.00 für die Sanierung Belag und Werkleitungen Innerorts

4. b) Genehmigung der Kreditabrechnung: Feuerwehr Mühlau TLF; Bruttoverpflichtungskredit über CHF 415'000.00 für die Ersatzbeschaffung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF 2)

4. c) Genehmigung der Kreditabrechnung: Radweg R 530; Bruttoverpflichtungskredit über CHF 1'028'000.00 für die Belagserneuerung Radweg R 530

An der Einwohnergemeindeversammlung haben von den 866 Stimmberechtigten 93 Stimmbürger teilgenommen. Das Beschlussquorum liegt bei 174. Somit unterliegen alle Beschlüsse dem fakultativen Referendum.

Für die Einreichung eines allfälligen Referendumsbegehrens können bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich Formulare bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.

Das Referendum und damit das Begehren um Urnenabstimmung gilt als zustande gekommen, wenn dies von fünfundzwanzig Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan schriftlich verlangt wird.

Gemeindeverwaltung Mühlau