News
Einhaltung der Ruhezeiten
Es gibt immer wieder Rückfragen und Beanstandungen zur Einhaltung der Ruhezeiten über den Mittag sowie an Sonn- und Feiertagen. Die Bevölkerung wird auf folgende Punkte des Polizeireglements der Gemeinde Mühlau aufmerksam gemacht:
- In Wohngebieten oder auf Wohngebiete einwirkend ist von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 21.00 Uhr bis 06.00 Uhr, sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit lärmigen Geräten (z.B. Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, Betrieb von Baumaschinen) untersagt.
- Von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr ist in schlecht isolierten Räumen oder bei offenem Fenster jeglicher Lärm, der den Schlaf der Mitmenschen stören könnte, verboten. Ausgenommen sind Kirchen- und Weideglocken, Arbeiten zur kurzfristigen Behebung eines Notstandes sowie in begründeten Fällen das landwirtschaftliche Gewerbe und Gärtnereibetriebe. Der Gemeinderat kann Aus nahmen bewilligen.
- Die Benützung von Lautsprechern auf öffentlichem Grund ist nur mit Bewilligung zulässig.
- Veranstaltungen oder Handlungen, die durch übermässige Immissionen das Wohlbefinden der Bevölkerung stören, sind bewilligungspflichtig (z.B. Open-Air, Motocross, Auto- und Motorradrennen, Paintball, Modellfliegen, usw..
- Das Abbrennen von Feuerwerk ist ohne besondere Bewilligung nur an Silvester/Neujahr, während der Fasnacht und an der Bundesfeier unter Beachtung aller erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen gestattet. Der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen.
- Bei übermässigem Lärm von Tieren ist der Tierhalter verantwortlich.
- Tiere sind so zu halten, dass niemand belästigt wird und weder Menschen noch Tiere oder Sachen gefährdet werden oder zu Schaden kommen können. Der Gemeinderat kann geeignete Massnahmen verfügen.
- Das Düngen mit Jauche oder Mist ist an Sonntagen und Feiertagen verboten.
- Falls dadurch übermässige Einwirkungen auf Wohnzonen entstehen, ist das Ausführen von Jauche oder Mist an Samstagen verboten.