Fahrverbot für Lastwagen auf der Schorenstrasse
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:
Mühlau
Schorenstrasse, ab Einmündung Aarauerstrasse (K 260) bis Gemeindegrenze Merenschwand
- Verbot für Lastwagen (Signal 2.07), Zusatz: "Ausgenommen Zubringerdienst". (Hinweis: Der Gemeinderat Merenschwand verfügt gleichzeitig ein Verbot für Lastwagen auf der Hagnauerstrasse ab Einmündung Zürcherstrasse bis Gemeindegrenze Mühlau)
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt vom 30. August, also bis zum 29. September 2010, bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verkehrsbeschränkungen werden erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.
Gemeinderat Mühlau